Zeigt der Selbsttest ein positives Ergebnis an, so müssen die betroffenen Schüler/innen bzw. an der Schule Tätigen von anderen Personen isoliert werden.
- Wurde der Selbsttest zu Hause durchgeführt, dürfen die betroffenen Schüler/innen bzw. die an der Schule Tätigen die Schule nicht betreten und es muss unverzüglich die Abklärung in einem Testzentrum oder beim Hausarzt erfolgen.
- Haben sich die Schüler/innen in der Schule selbst getestet, sind sie unverzüglich von den anderen Schüler/innen zu separieren. Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten, damit diese ihr minderjähriges Kind abholen, sofern es nicht nach Hause geschickt werden kann.
- Erst wenn der PCR-Test ebenfalls positiv ist, liegt tatsächlich eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion vor.
- Bis zur Vorlage des Ergebnisses des PCR-Tests begeben sich die betroffenen Schüler/innen und an der Schule Tätigen in häusliche Quarantäne.