Liebe Eltern,
aktuell erhalten wir viele Nachfragen zur Quarantäne und Freitestung.
Anbei die wichtigsten Informationen, wenn Ihr Kind aus der Quarantäne als enge Kontaktperson oder aus der Quarantäne einer Coronaerkrankung bzw. einer Positivtestung zurückkehren soll und noch kein Bescheid des Gesundheitsamtes vorliegt.
Dann werde ich folgende Dinge prüfen:
Als Kontaktperson in Quarantäne:
Liegt seit Quarantäneerklärung/ letzten Kontakt/ positiven PCR-Test mindestens der 7-Tage-Abstand vor?
Eltern haben eine Erklärung abzugeben, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist.
Eltern müssen für das Kind einen frühestens am Tag 7 abgenommenen negativen PCR-Test vorlegen.
Kommt das Kind erst nach der vorgesehenen Quarantänezeit (10 Tage nach Quarantäneerklärung/ letzten Kontakt/ positiven PCR-Test) in die Schule, so ist nur eine Erklärung eines negativen Selbsttests vorzulegen.
Als an Covid-19 erkrankte Person:
Liegt seit positiver PCR-Testung bzw. seit nachgewiesener Erkrankung mindestens der 7-Tage-Abstand vor?
Eltern haben eine Erklärung abzugeben, dass ihr Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist.
Eltern müssen für das Kind einen frühestens am Tag 7 abgenommenem negativen PCR-Test vorlegen.
Kommt das Kind erst nach der vorgesehenen Quarantänezeit (10 Tage nach Quarantäneerklärung/positiven PCR-Test) in die Schule, so ist nur eine Erklärung eines negativen Selbsttests vorzulegen.
Eine Freitestung für Schulkinder ist im Landkreis Barnim ab Tag 7 mit PCR möglich (siehe 5. Die Isolationszeit endet…). Dies gilt für Kinder, die selbst positiv waren genau so wie für solche, die einen positiven Fall im Haushalt haben. Eine verfrühte Testung ab Tag 5 oder mit Schnelltest gibt nicht.
Weitere Informationen können Sie der Allgemeinverfügung des Landkreises entnehmen: https://covid19.barnim.de/fileadmin/portal/corona/Verfuegungen/2022/220120_AV_Isolation.pdf .
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Grasse