Die Schulkonferenz

An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet. Sie ist ein Gremium, in dem Schülerinnen und Schüler, Eltern, sowie Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam und gleichberechtigt beraten und entscheiden. Sie wählt aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder einen Vorstand (Vorsitz sowie zwei Stellvertreter). Die Mitglieder der Schulkonferenz sind:

  • die Schulleiterin oder der Schulleiter,
  • vier Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte,
  • fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Schülerinnen und Schüler sowie
  • fünf Vertreterinnen und Vertreter der Elternkonferenz.

Folgende Vertreterinnen und Vertreter wurden im Schuljahr 2011/2012 gewählt:

 Schulleiterin  Lehrkräfte  Schülerinnen und Schüler  Elternkonferenz
 Frau Grasse      Herr ***** (SV)
 Frau Schmelzer (SV)      Herr Neumann
       Frau Kotschate-Stahl
       Frau Dechend
       Frau *****
       Frau ***** (SV)
       Frau Endrikat (SV)

 

 

 

 

 

 

Die Schulleitung führt die Geschäfte der Schulkonferenz (Protokolle sowie das Weiterleiten von Anfragen, Anträgen, Stellungnahmen und Beschlussvorlagen). Der Vorsitz sowie die Schulleiterin laden zur Schulkonferenz ein. An Beratungen können alle Angehörigen der Schule als Gäste teilnehmen. Ebenfalls dürfen bei bestimmten Beratungsgegenständen Sachverständige hinzugezogen werden.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet über die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Insbesondere entscheidet sie selbst über:

  • die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrkräften und sonstigem pädagogischen Personal der Schule,
  • die Haus- und Pausenordnung sowie Grundsätze der Raumverteilung,
  • den täglichen Unterrichtsbeginn,
  • die disponiblen Ferientage,
  • die Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen,
  • die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann,
  • die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben,
  • die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
  • die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen (Kita, Hort) und
  • die Vereinbarung von Schulpartnerschaften.

Die Schulkonferenz entscheidet mit Zustimmung der Mehrheit der von der Konferenz der Lehrkräfte in die Schulkonferenz entsandten Mitglieder über:

  • die Festlegung pädagogischer Ziele und Schwerpunkte oder das Schulprogramm und dessen Fortschreibung auf Vorschlag der Konferenz der Lehrkräfte,
  • das Schulprofil (kooperativer oder integrativer Unterricht),
  • die Grundsätze für Förderunterricht und andere zusätzliche Unterrichtsangebote,
  • die Grundsätze für die Verteilung der Klassenarbeiten und
  • die Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich der Schule.

Weiterhin ist die Schulkonferenz anzuhören und beschließt über Antrag und Stellungnahme der Schule zu folgenden Angelegenheiten:

  • Fortführung, Änderung oder Auflösung der Schule,
  • Schulbezirke, Schulwege einschließlich Schülerlotsen, Schulentwicklungsplan,
  • größere bauliche Maßnahmen,
  • Einrichtung einer Leistungs- und Begabungsklasse oder Organisation als Spezialschule oder Spezialklasse einschließlich des Schulprogramms,
  • Halbtagsangebote
  • Aufnahmekriterien bei Schulen mit besonderer Prägung
  • Genehmigungen wissenschaftlicher Untersuchungen an der Schule und
  • Stellungnahmen der Schule zur Schulleitungsbestellung.

Quelle: "Zusammen zum Ziel" Ratgeber für Eltern und Schülervertretungen